
CDU, Grüne und Stadtverwaltung wollen eine dauerhafte Videoüberwachung, u.a. auf dem Bahnhofsplatz. Als Begründung werden Straftaten und Ordnungswidrigkeiten und der Wunsch nach mehr Sicherheit genannt. Art, Tatort, Zeitraum und räumliche Zuordnung sind nicht geklärt. Gleichzeitig fehlen belastbare Zahlen darüber, wie viele unbeteiligte Menschen täglich und wiederholt von den Kameras erfasst würden. Ohne diese Bezugsgröße bleibt die Abwägung des Eingriffs in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung unvollständig
Für einen solchen Eingriff reichen ein allgemeines Unsicherheitsgefühl und undifferenzierte Zahlenangaben nicht aus. Wer unbeteiligte Menschen dauerhaft erfasst, muss nachvollziehbar belegen, dass dies erforderlich, geeignet und verhältnismäßig ist.
Besonders kritisch sehen wir, dass sichtbare Präsenz durch KOD und Mobile Wache zwar grundsätzlich geeignet ist, die Situation zu verbessern, ein weiterer personeller Ausbau aber aus Haushaltsgründen nicht geplant ist. Geldmangel macht eine eingriffsintensive Maßnahme nicht automatisch erforderlich. Gleichzeitig sollen die Videoaufzeichnungen für 72 Stunden gespeichert werden, aber je Kamera soll 1 Stunde pro Monat für die Sichtung des Materials ausreichen.
Statistiken belegen zudem keine pauschale Präventionswirkung von CCTV.
Die Linke lehnt die geplante Videoüberwachung ab. Ein dauerhafter Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung braucht eine belastbare Rechtfertigung. Die fehlt.
Wollen Sie bei jedem Gang zum Bahnhof oder vom Bus ins ES aufgezeichnet werden – und das jeden Tag? Wir glauben nicht!





Ablauf der Kundgebung in Stuttgart

Auf nach Stuttgart!